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Böcker av Maria Macek

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  • av Maria Macek
    2 051

    Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Diese Dissertation untersucht bestehende und in Diskussion befindliche Regelungen des Zivilrechts und des Strafrechts im Hinblick auf die besondere und häufige Problematik des sexuellen Missbrauchs und des Amtsmissbrauchs an den vom Gesetzgeber vernachlässigten Kindern aus atypischen Familienverhältnissen, insbesondere den Adoptivverhältnissen, unter Beachtung interdisziplinärer Aspekte, die Problematik unter Berücksichtigung der gentechnischen Möglichkeiten, unter Berücksichtigung internationaler Abkommen und Verträge sowie anhand bekannter Fälle und enthält Lösungsansätze als Anregung zur Diskussion. Kinder aus atypischen Familienverhältnissen werden häufig in die Rolle des Missbrauchsopfers (z.B. zum Opfer des Missbrauchs elterlicher Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren, Amtsmissbrauch im Fremdunterbringungsverfahren, Missbrauch als Ersatzkind, bis hin zum sexuellen Missbrauch u.a.) gedrängt und setzt sich der Missbrauch am Kind quasi als ?Gesetz der Serie? fast wie eine Erbkrankheit fort. Mittlerweile ist in der Psychologie anerkannt, dass zerrüttete Familienmuster über Generationen hinweg zum sexuellen Missbrauch über Generationen hinweg führen können. Erste Forschungsergebnisse dazu wurden in den USA bereits 1954 von Kaufmann und 1966 von Lustig veröffentlicht. Bis heute haben diese wissenschaftlichen Erkenntnisse weder Einfluss auf die Gesellschaftspolitik noch auf die Rechtswissenschaft genommen. Bemerkenswert erscheint, dass sich zur Zeit auf internationaler Ebene die juristischen Diskussionen aufgrund der hier erörterten Problematik im Zusammenhang mit dem Adoptionskinderhandel häufen und wird neben psychologischen Aspekten auch im Hinblick darauf das österreichische System der Vertragsadoption untersucht. Das österreichische Adoptionsrecht wird ausführlich dargestellt und rechtsvergleichend untersucht. Die Problematik und das Internationale Privatrecht bei Auslandsadoptionen werden ebenso erörtert wie das Haager Adoptionsübereinkommen. Untersucht wird weiters die Konformität des österreichische Adoptionsrechts mit der UN-Konvention über die Rechte des Kindes und erfolgt anhand rechtspsychologischer Aspekte eine Prüfung der Vereinbarkeit des geltenden Adoptionsrechts mit den Erfordernissen des Kindeswohls. Die Identitätsproblematik im Zusammenhang mit doppelten Elternschaften wird hier dargestellt und werden Lösungsansätze zur Verbesserung des Kindeswohls bei doppelten Elternschaften [¿]

  • av Maria Macek
    907

    Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Trotz der intensiven Bemühungen des Österreichischen Gesetzgebers, sowie der internationalen Gesetzgebungen ist es derzeit noch nicht gelungen, für einen effizienten Verbraucherschutz im Bereich der Abzahlungsgeschäfte zu sorgen. Auf Verbraucherseite scheinen die Bemühungen um einen Schutz der wirtschaftlich schwächeren Verbraucher vor der Übermacht der Unternehmer und Banken, sowie vor deren nicht immer seriösen Vertragspraktiken nicht zur Gänze auszureichen. Auch ist man scheinbar, was die Problematik der Überschuldung der Privathaushalte betrifft, nicht in der Lage mit gesetzgeberischen Maßnahmen erfolgreich entgegen zu steuern. Mit der Einführung des Privatkonkurses durch die Novelle der Konkursordnung 1993 (BGB1 1993,974) hat der Gesetzgeber die Überschuldung der Privathaushalte geregelt, Normen, die jedoch einer Überschuldung vorzubeugen versuchen, konnten bislang nicht geschaffen werden. In Österreich hat auch die jüngste Novelle zum KSchG nur teilweise eine Verbesserung gebracht. Zu begrüßen ist die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung von Verbraucherkrediten und somit auch von einem Abzahlungsgeschäft, Auch die wesentliche Erweiterung des Einwendungsdurchgriffes auf sämtliche drittfinanzierte Warenlieferungs- und Dienstleistungsverträge, unter die auch Werkverträge subsumiert werden können, stellt eine Verbesserung der Verbraucherrechte dar. Kritik an der letzten Novelle zum KSchG und der dabei versuchten Anpassung an das Recht der Europäischen Gemeinschaft kam vor allem von Riedler. Diese Kritik ist berechtigt, jedoch fällt weiters auf, daß der Gesetzgeber eine allgemeine Anwendbarkeit der Abzahlungsregeln bei Werkverträgen mit Ratenvereinbarung nicht geschaffen hat. Es fehlt die Untergrenze für geringfügige Abzahlungsgeschäfte in Art. 2 Abs. l Z f der Richtlinie. Auch fehlt der Inhalt der Belehrung nach Art 4 der Richtlinie über Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden vom 20,12,1985, so daß sich die Änderung des 5 3 KSchG nachteilig auf den Konsumenten auswirkt, wenn etwa der Verkäufer Name und Anschrift nicht preisgibt. Auch trägt es nicht gerade zur Kodifizierung und Transparenz des Verbraucherschutzes bei, wenn sich weitere, für den Verbraucher günstigere Bestimmungen für drittfinanzierte Verträge auch im neuen BWG , sowie auch für das einfache Abzahlungsgeschäft in der Gewerbeordnung von 1973 zu finden. 5 73 Abs.6 GewO normiert die Verpflichtung des Unternehmers bei einem [¿]

  • av Maria Macek
    1 281

    Inhaltsangabe:Einleitung: Der Schweizer Nationalrat stimmte am 25.9.2000 einstimmig dem vorbehaltslosen Beitritt der Schweiz zum Haager Übereinkommen zu, da sich auch in der Schweiz die Fälle vom sexuellen Missbrauch an Adoptionskindern, insbesondere an Auslandsadoptierten, häuften und verabschiedete die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Juni 2001 das Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Maßnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen, in welchem unter anderem die in Art. 17 normierte Verpflichtung der Vormundschaftsbehörde zur Ernennung eines Beistands für das Kind im Fall von Auslandsadoptionen und die Wiederverstaatlichung der Jugendwohlfahrt normiert sind. In Deutschland hat die Ratifizierung des Haager Übereinkommens im Jahr 2002 zu einer weitreichenden Reform des Adoptionsrecht geführt, welches nicht nur Kinder bei Auslandsadoptionen schützt, sondern hat sich auch der Schutz inländischer Kinder dadurch wesentlich verbessert. Wesentlich ist, daß die neuen deutschen Bestimmungen auch auf solche Adoptionen anzuwenden sind, in denen das Kind aus einem Staat stammt, der nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist und unterliegen nunmehr private Träger der Jugendwohlfahrt sehr strengen Zulassungs- und Kontrollvorschriften, unabhängig davon, ob Auslands- oder Inlands-adoptionen durchgeführt werden. In Österreich zeichnet sich seit 1997 eine Tendenz zum Abgehen von der über 30-jährigen Rechtsprechung auf dem Gebiet der Adoption ab und hat man sich auch bemüht, Pflegefamilien rechtliche Grundrahmenbedingungen angedeihen zu lassen, wenngleich auch hier der Schutz der Pflegeeltern im Vordergrund scheint. Eine Änderung des Adoptionsrechts ist derzeit in Österreich nicht geplant, jedoch plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Bestimmungen im Bezug auf den Kinderhandel. Generell lässt sich in Europa der Beginn einer Fortentwicklung des Adoptionsrechts und der strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern feststellen, welcher nicht zuletzt durch die Umsetzungsbemühungen der UN-Kinderrechtskonvention ins nationale Recht der einzelnen Staaten als auch durch Diskussionen zu den jüngere Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte unterstützt wird. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Gesetzliche Grundlagen4 2.Wesen der Adoption5 3.Das Wahlkind und die Wahleltern5 4.Die leiblichen Verwandtschaftsbeziehungen nach der Adoption7 5.Die Nachkommen des Wahlkindes [¿]

  • - anhand ausgewahlter Beispielregionen in OEsterreich und in der Tschechischen Republik Weinviertel - Sudmahren
    av Maria Macek
    2 241

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