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Böcker av Martin Le Vrang

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  • av Martin Le Vrang
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    Inhaltsangabe:Einleitung: Die Diskussion um Softwarepatente ist längst nicht mehr auf einen kleinen Kreis von Wissenschaftlern, Politikern und Wirtschaftsvertretern beschränkt. In für den Bereich des Patentrechts sicherlich ungewöhnlichem Ausmaß formiert sich ein öffentlicher Widerstand gegen die geplante Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen. Mit Lobbyarbeit und ungewöhnlichen Aktionen versuchen die Patentierungsgegner, auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Da werden Online Petitionen unterzeichnet, Demonstrationen organisiert , mit Internet-Bannern die ablehnende Haltung zur Softwarepatentierung zum Ausdruck gebracht und Bananen zum Protest in Paketen an das Bundesjustizministerium verschickt. Warum aber die ganze Aufregung ? schließlich dient die geplante Richtlinie nach Angaben der Kommission lediglich der Harmonisierung der Patentregelungen auf dem Niveau des status quo und einer Verbesserung der Rechtssicherheit. Die bei den Protestaktionen federführende Open Source Community warnt vor einer Ausweitung der Softwarepatentierung durch die Richtlinie und vor den negativen Auswirkungen, die dies mit sich bringe. Gang der Untersuchung: Im Rahmen dieser Arbeit soll der Richtlinienvorschlag in der Fassung des am 18.05.2004 verabschiedeten Gemeinsamen Standpunkts einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Im Vordergrund stehen dabei die Fragen, ob sich der Richtlinienvorschlag tatsächlich am von der Rechtsprechung entwickelten Status quo orientiert, ob die Neuregelung der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen praktikabel ist, ob Verbesserungen wünschenswert sind, und wie sich der Richtlinienvorschlag auf die kritischen Bereiche Open Source und kleinere und mittlere Unternehmen auswirkt. Hierzu erfolgen in Kapitel 2 zunächst rechtspolitische Überlegungen zum Patentschutz auf computerimplementierte Erfindungen. Hierbei wird auf die Vor- und Nachteile am Patentsystem im Allgemeinen eingegangen, da die damit verbundene Kritik in der Diskussion um computerimplementierte Erfindungen erneut aufflammt. Sodann wird betrachtet, wie sich computerimplementierte Erfindungen in den Kontext des Patentsystems einordnen lassen und auf welche Besonderheiten hierbei Rücksicht zu nehmen sein könnte. In Kapitel 3 werden die Schutzmöglichkeiten für Computersoftware nach derzeit geltendem Recht dargestellt. Einer kurzen Übersicht über die bestehenden Schutzinstrumente folgt eine Darstellung der [¿]

  • - Unter besonderer Berucksichtigung aktueller rechtspolitischer UEberlegungen zum Kursbetrug
    av Martin Le Vrang
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    Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Geschönte Ad-hoc-Meldungen, unerfüllbare Gewinnprognosen, Verheimlichung unangenehmer Geschäftsentwicklungen vor den Aktionären und sogar die Bilanzierung frei erfundener Umsätze mit fiktiven Geschäftspartnern ? die Liste der Ungereimtheiten am Neuen Markt, die in den vergangenen Monaten ans Licht gebracht wurden, ist lang. Neu ist das Grundmuster dieser manipulativen Strategien indes nicht. Der Versuch, sich durch betrügerische Einwirkung auf den Börsenkurs einen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist beinahe so alt wie der Wertpapiermarkt selbst. Bereits kurz nach Gründung der Amsterdamer Börse im 17. Jahrhundert sollen Kursmanipulationen aufgetreten sein, und aus dem Jahre 1814 ist ein Fall überliefert, in welchem durch Verbreitung der Fehlinformation, Napoleon sei getötet worden, die Börsenkurse in England manipuliert wurden. Heute besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass manipulative Verhaltensweisen, die ein gezieltes Einwirken auf den Börsen- oder Marktpreis eines Handelgutes bewirken, das Vertrauen in den Kapitalmarkt beeinträchtigen und damit seiner Funktionsweise schaden können. Sie erzeugen Informationsungleichgewichte zwischen dem Manipulator, der die Hintergründe seiner Beeinflussung kennt, und anderen Marktakteuren, denen diese zusätzliche Information fehlt. So weiß ein Manipulator, der vorsätzlich eine falsche Information verbreitet, zunächst als einziger Marktteilnehmer von der Unrichtigkeit der Nachricht. Um Schaden vom Kapitalmarkt abzuwenden, müssen Wege gefunden werden, Kursmanipulationen zuverlässig zu vermeiden. Eine gegen Kursbetrug gerichtete gesetzliche Regelung ist umso mehr unabdingbar, als sich durch spektakuläre Fälle wie Enron und ComRoad gezeigt hat, dass auf das Urteil der Wirtschaftsprüfer nicht immer Verlass ist. Um eine effiziente Verfolgung zu ermöglichen und den Anlegerschutz zu stärken, wurde die Regulierung des Kursbetrugs in Deutschland mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz (4. FMFG) im Jahre 2002 reformiert. Der Verlauf des aktuellen Verfahrens gegen ehemalige Manager der EM.TV & Merchandising AG (im Folgenden: EM.TV) lässt allerdings Zweifel an der Wirksamkeit der Neuregelung aufkommen. Im Rahmen dieser Arbeit soll die straf- und zivilrechtliche Behandlung von Kursdelikten, insbesondere Kursbetrug, anhand eines Vergleichs der deutschen und der US-amerikanischen Rechtslage und der Implikationen aktueller rechtspolitischer Entwicklungen analysiert und kritisch [¿]

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