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  • av Martin Avenarius
    2 076,-

    Das vorklassische römische Testament diente überindividuellen Zwecken. Es sollte die Überleitung des Verantwortungsbereichs eines pater familias auf einen Nachfolger bewirken. Die Testierpraxis und ihre rechtliche Bewertung waren durch ausgeprägtes Pflichtendenken gekennzeichnet. Martin Avenarius behandelt die Ordnungsvorgaben, die den Testator im vorklassischen Denken leiteteten, sowie diejenigen Instrumente des Rechts, die ihrer Anwendung auf die jeweilige Gesamtheit von gewaltunterworfenen Menschen, Vermögen und Kultverpflichtungen dienten. Sie musste in ihrer Ordnung und Eigenart möglichst erhalten bleiben, wenn auch unter neuer Verantwortung. Im cavere des Testators kam die sorgfältige Orientierung an den Vorgaben zum Ausdruck. So diente das Testament dem Erblasser dazu, die Familienordnung auf eine neue Generation zu übertragen und die Stellung der Familie in der Gemeinschaft zu bewahren.

  • av Bernd Grzeszick
    1 206,-

    Eine funktionierende Verwaltung ist unabdingbare Voraussetzung moderner Gesellschaften. Sie soll rechtsstaatlich und demokratisch legitimiert, dabei zugleich effektiv und effizient sein. In einer globalisierten, vernetzten Staatenordnung bedarf es hierfür immer stärker des internationalen Austauschs und des Vergleichs zwischen Wissenschaft und Praxis. Gerade die Rechtsvergleichung ermöglicht Irritationen und Bestätigungen gleichermaßen, wodurch ein tiefergehendes Verständnis des Phänomens Verwaltung sowie der jeweils beteiligten nationalen Rechtsordnungen, aber auch ihrer gegenseitigen Verflechtung möglich wird. Als besonders geeigneter Gesprächspartner bietet sich dabei die japanische Verwaltungsrechtswissenschaft an, bestehen doch zwischen ihr und der deutschen Rechtswissenschaft traditionell besonders enge und fruchtbare Beziehungen. Das vorliegende Werk bildet daher den Auftakt einer neuen Tagungsreihe, die den Austausch zwischen Deutschland und Japan auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts institutionalisieren und intensivieren möchte. Die verwaltungsrechtswissenschaftliche Analyse rechtskultureller Unterschiede, aber auch ubiquitärer Herausforderungen, wie etwa Digitalisierung, demographischer Wandel oder Klimaschutz, und der hierfür jeweils gewählten Lösungsansätze bietet ein großes Reflexions- und Innovationspotenzial. Sie vermag nicht zuletzt wichtige Impulse für das Nachdenken über die Bewährung bzw. den Reformbedarf der eigenen Rechtsordnung zu liefern.

  • av Sabine Schäufler
    1 730,-

    Ist die DSGVO ein technikneutrales Regelwerk aus einer technisch vergangenen Zeit oder ein sinnvolles Instrument zur Regulierung der Künstlichen Intelligenz? Sabine Schäufler geht dieser Frage nach und kommt zu dem Ergebnis, dass die DSGVO zumindest teilweise gute Lösungen anbietet. Sie untersucht im Einzelnen den Rechtmäßigkeits-, Zweckmäßigkeits- und Transparenzgrundsatz. Dabei bleibt es nicht bei einer analytischen Kritik der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern es werden auch Reformpotentiale der DSGVO de lege lata und de lege ferenda ausgewertet. Die Autorin zeigt schließlich Grenzen einer datenschutzrechtlichen Regulierung der Künstlichen Intelligenz auf und verweist damit auf den Raum für Regulierungsvorhaben jenseits der DSGVO wie das europäische "KI-Gesetz". Gegenstand der Arbeit sind personalisierte Systeme Künstlicher Intelligenz (autonome Systeme), die auf Einzelpersonen angepasste Dienste anbieten oder automatisierte Entscheidungen über Einzelpersonen treffen.

  • av Julian Philipp Rapp
    2 030,-

    Für eine institutionalisierte Gerichtsorganisation ist wesensprägend, dass an deren pyramidaler Spitze ein oder mehrere Höchstgerichte thronen, die nicht nur zur letztverbindlichen Entscheidung über individuelle Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zur Fortbildung des Rechts befugt und berufen sind. Diese historisch tief verwurzelte Funktionsbelegung bringt einen wesensimmanenten Widerspruch des Rechtsmittelverfahrens zum Vorschein: Zwar dient der Zivilprozess vorrangig der Durchsetzung subjektiver Rechte; die Funktion eines Höchstgerichts ist indes (auch, überwiegend oder nahezu ausschließlich) an einem vom Individualrechtsstreit emanzipierten 'öffentlichen' Interesse ausgerichtet, indem grundlegende Rechtsfragen geklärt, das Recht fortgebildet und die einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet werden. Obschon sich nahezu alle Justizsysteme mit dieser Aufgabendichotomie konfrontiert sehen, haben sich im deutschen, romanischen und common law-Rechtskreis unterschiedliche Modelle zu deren Auflösung entwickelt. Die Arbeit wurde mit dem Albert-Bürklin-Forschungspreis 2023 der Wissenschaftlichen Gesellschaft in Freiburg und dem Rudolf-Haufe-Förderpreis 2023 der Universität Freiburg ausgezeichnet.

  • av Nina Chiara Mruk
    1 660,-

    Inwiefern ist die Regierung für Rüstungsexportentscheidungen vor den Gerichten rechtlich und vor Parlament und Volk politisch verantwortlich? Vor dem Hintergrund politischer und gesellschaftlicher Spannungen und den geopolitischen Implikationen von Rüstungsexporten entwirft Nina Mruk ein mögliches Rüstungsexportkontrollsystem der Zukunft. Maßstab ist die Verfassung, die nicht nur Bewohner ferner Länder vor Gefahren schützt, die von Rüstungsexporten ausgehen, sondern auch verlangt, dass Entscheidungen der Regierung für das Volk "konkret erfahrbar" sind. Die Autorin zeigt zum einen auf, dass die extraterritoriale Geltung von Schutzpflichten Konsequenzen für die gerichtliche Kontrolle von Rüstungsexportentscheidungen zeitigt. Zum anderen vermisst sie die parlamentarische Kontrolle von Rüstungsexportentscheidungen neu und fordert dabei deren Herauslösung aus dem Arkanbereich der Regierung. So nimmt sie Rüstungsexporte in die Verantwortung.

  • av Sabrina Seitz
    1 410,-

    Insbesondere im Rahmen konzern- und umwandlungsrechtlicher Strukturmaßnahmen erlangen die aus der Gesellschaft ausscheidenden Aktionäre als Ausgleich für den Verlust ihrer Beteiligung einen Anspruch auf angemessene Abfindung. Die Bestimmung der angemessenen Abfindung wirft in der Praxis seit jeher besondere Schwierigkeiten auf. Von den juristischen Rahmenbedingungen bis hin zu den bewertungstheoretischen Einzelfragen werden intensive Diskussionen geführt. Die Frage, ob, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Börsenkurse zur Ermittlung der geschuldeten Abfindung geeignet sind, hat schon wiederholt das BVerfG beschäftigt. Ausgehend vom Normzweck der angemessenen Abfindungen untersucht Sabrina Seitz die Eignung von Börsenkursen als Bewertungsmethode und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf Freiverkehrskurse.

  • av Wolfgang Wohlers
    1 636,-

    Die Debatte um die Schuld erlebt seit dem Entstehen des strafrechtlichen Schulddenkens beständig Renaissancen. Auch in den letzten Jahren haben neue Fragestellungen zur Neubefassung mit der Schuldkategorie geführt. Zum einen geht es um ein Wiederauftauchen des klassischen Willensfreiheitsproblems im Gefolge von Entwicklungen in der Hirnforschung. Zum anderen geht es um mögliche neue Objekte des Schuldurteils: Sollen sich auch Unternehmen schuldig machen können? Und wie sieht es bei künstlicher Intelligenz aus, etwa bei Robotern - könnten auch sie sich in naher oder ferner Zukunft schuldig machen? Die Aufarbeitung der Entstehungsgeschichte des strafrechtlichen Schulddenkens im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit und die Analyse der Entwicklungsgeschichte des Schuldgrundsatzes im 19. und 20. Jahrhundert bereitet den Boden für eine Antwort auf die Frage nach der Zukunft des Schuldgrundsatzes.

  • av Maren R. Niehoff
    530,-

    Die Preisträgerin des Dr. Leopold Lucas-Preises des Jahres 2022 Maren Niehoff gibt in dieser Preisrede exemplarischen Einblick in ihre innovativen Studien zum Verhältnis von jüdischer und hellenistischer Kultur in der Antike. Anhand der Rezeption Alexanders des Großen in der griechisch-römischen, jüdisch-hellenistischen und rabbinischen Literatur zeigt sie paradigmatisch die Wechselbeziehungen und Aushandlungsprozesse zwischen Judentum und Hellenismus. Sie zeigt, dass Judentum und Hellenismus sich im Laufe der Spätantike nicht etwa voneinander trennen, sondern sich weiterhin im politisch-kulturellen Rahmen des Römischen Reiches gegenseitig befruchten. Die verschiedenen jüdischen Autoren verorten sich mit ihrer Alexanderdeutung individuell je neu in diesem komplexen Dreiecksverhältnis und können nicht einfach auf feste ethnische oder religiöse Schemata reduziert werden. Damit streicht Niehoff über die konkrete Epoche hinaus die Bedeutung und die Verantwortung des Individuums nachdrücklich heraus.

  • av Christoph Andreas Weber
    2 486,-

    Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber "seiner" Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht.

  • av Hendrike Diesselhorst
    1 266,-

    Grunddienstbarkeiten stellen ein wichtiges Instrument zur effektiven Nutzung der Ressource Grund und Boden dar. Dies gilt heutzutage nicht mehr nur für klassische Arten von Dienstbarkeiten wie Wegerechte, sondern auch für moderne Erscheinungsformen, etwa Dienstbarkeiten zur Absicherung von Wettbewerbsverboten. Die große praktische Bedeutung des Instituts spiegelt sich jedoch nicht in seiner bisherigen wissenschaftlichen Aufarbeitung wider. Ungeklärt ist insbesondere die grundsätzliche Frage, inwieweit die Beteiligten Grunddienstbarkeiten privatautonom ausgestalten können. Diese Frage beleuchtet Hendrike Diesselhorst umfassend. Im Fokus stehen dabei Möglichkeiten und Grenzen der privatautonomen Ausgestaltung von Grunddienstbarkeiten, die vor dem Hintergrund der dogmatischen Eigenheiten und der Historie des Instituts entfaltet werden. Darüber hinaus werden für einzelne, praktisch relevante Konstellationen Gestaltungsoptionen vorgeschlagen.

  • av Jan Christopher Kalbhenn
    1 296,-

    Der Lokaljournalismus befindet sich in einer Krise, es wird über die Gefahr von "Nachrichtenwüsten" debattiert. Vor diesem Hintergrund überrascht ein Blick auf die Radiolandschaft in Nordrhein-Westfalen: Nahezu jede Stadt hat einen eigenen Radiosender mit lokaler Redaktion. Zurückzuführen ist dies auf das weltweit einmalige Zwei-Säulen-Modell, mit dem seit 1987 die flächendeckende lokale Medienvielfalt gesichert werden soll. Aber Internet- und Plattformökonomie setzen auch das Zwei-Säulen-Modell unter Druck. Es drängt sich die Frage auf, ob der lokale Hörfunk in Nordrhein-Westfalen auch im Digitalen (DAB+, Internet, Streaming-Plattformen) bestehen kann oder ob ein Kurswechsel angezeigt ist. Muss in einer globalisierten und digitalisierten Welt auf lokalen Hörfunk vollständig verzichtet werden oder sind die Internetplattformen stärker in die Pflicht zu nehmen? Sollte der Staat die Lokalradios finanziell fördern oder kommt gar die Neugründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zur lokalen Berichterstattung in Betracht? Diesen Fragen geht Jan Christopher Kalbhenn aus verfassungs- und rundfunkrechtlicher Sicht auf den Grund.

  • av Cristián Irarrázaval Zaldívar
    1 660,-

    Woraus ergibt sich die Legitimation Deutschlands zur Bestrafung eines kolumbianischen Drogenhändlers, der Kokain aus seinem Land in die USA schmuggelt? Diese Frage wird in der Regel nur aus der Sicht des Völkerrechts erörtert. Allerdings interessiert sich das Völkerrecht, das sich vor allem mit dem Ausgleich zwischen staatlicher Souveränität und effektiver Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität befasst, kaum für die Rechtfertigung von Strafnorm und Strafe gegenüber dem von ihr Hauptbetroffenen. Hierauf mag die Betonung des relationalen Charakters der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eine sachgerechte Antwort liefern, oder präziser ausgedrückt, der Gedanke, es gebe keine legitime Ausübung des ius puniendi ohne das Vorliegen einer (im materiellen Sinne verstandenen) politischen Bindung (Staatsbürgerschaft) zwischen Strafgewaltstaat und Normadressat. Nach einer Untersuchung der Vorzüge und Schwächen verschiedener Modelle eines sog. "Bürgerstrafrechts" wird ein eigener "bürgerstrafrechtlicher" Ansatz vorgelegt, der neben einer deutlichen Abgrenzung des Strafanwendungsrechts auch weitreichende Auswirkungen auf die Bestrafung sozial Ausgegrenzter entfalten kann.

  • av Ulrich Eisenberg
    2 896,-

    Kriminologie ist das empirische Fach, das sich in spezifischer Weise mit den normativen Voraussetzungen und tatsächlichen Bedingungen befasst, unter denen Verhalten als abweichend bezeichnet werden kann, und das die Erscheinungs-, Entstehungs- und Verarbeitungsformen solchen Verhaltens untersucht. Da es sich wegen seiner jüngeren und jüngsten Entwicklungen - also mit Blick auf die Erkenntnisgewinne, die Methodenverfeinerung und den gewachsenen Materialreichtum - indes zunehmend in Spezialdiskursen bewegt, bietet das vorliegende Buch, ein Klassiker der deutschsprachigen kriminologischen Literatur, deren Zusammenführung zu einer Gesamtdarstellung. Bereits in der 8. Auflage vorliegend bereitet es den aktuellen Stand der nationalen wie internationalen Forschung ausführlich und zuverlässig auf. In seiner durchweg neubearbeiteten Fassung informiert das Werk systematisch über die Theoriebildung und die vorhandenen Befunde zu allen wesentlichen kriminologischen Bereichen - und zwar unter Einschluss realer Bedingungen und Prozesse der staatlichen und außerstaatlichen Prävention und Sanktionierung. Das Werk wendet sich an Leser, die in Praxis, Ausbildung und Wissenschaft an der sozialen Realität von Kriminalität und deren gesellschaftlicher Bearbeitung interessiert sind. Zugleich begreift es sich als empirisch fundierter, kritischer Beitrag zur ,gesamten Strafrechtswissenschaft'. Die umfangreiche Aktualisierung der Neuauflage beinhaltet die Neustrukturierung und Erweiterung der Darstellung kriminologisch-theoretischer Konzeptionen. Es wurden alle Teile neugestaltet und ausgebaut, die sich mit der kriminologischen Erforschung von (Straf-)Gesetzgebungsprozessen befassen. Zusätzlich wurden sämtliche Textstellen neu konzipiert, die die Forschung zur Praxis der Strafverfolgungsinstitutionen thematisieren und die Behandlung von Cyber Crimes erhielt eine erheblich größere Gewichtung.

  • av Velia Naumann
    1 660,-

    Das Recht der Parteien und der Parteienfinanzierung wird wegen seiner staatsorganisationsrechtlichen Dimension bislang sehr stark als rein nationales Recht wahrgenommen und diskutiert. Ausgehend von einer Analyse des deutschen Parteienfinanzierungsrechts zeigt Velia Naumann, welche Stellung den politischen Parteien nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zukommt. Sie untersucht, inwieweit sich in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte europäische Mindeststandards herausgebildet haben, die Transformationspotential für das deutsche Recht der Parteienfinanzierung besitzen. Dabei zeigt sich, dass die Wirkungen der EMRK weit über die bislang im Fokus stehende Parteiverbotsthematik hinausgehen. Im Zentrum der Untersuchung steht dabei das für die Parteienfinanzierung elementare Recht auf Chancengleichheit.

  • av Elisabeth Larissa Schemmer
    1 736,-

    Obwohl Klimarisiken sich mittelbar in Risiken niederschlagen, die als Risikokategorien im (Banken-)Aufsichtsrecht etabliert sind und Klimarisiken dadurch in der Regelungsstruktur im Prinzip berücksichtigt sind, bringt der Umgang mit ihnen besondere Herausforderungen mit sich. Elisabeth Larissa Schemmer analysiert diese Herausforderungen und untersucht, wie die mikro- und makroprudenziellen Instrumente des Aufsichtsrechts genutzt bzw. fortentwickelt werden können, um Klimarisiken adäquat zu begegnen. Dies erfordert es nicht nur, Wissen kontinuierlich auszubauen, sondern auch verbleibende Ungewissheit anzuerkennen. Letzterer kann mit Strukturen des Risikoverwaltungsrechts begegnet werden. Soweit möglich differenzierende, im Übrigen heuristische Vorsorgemaßnahmen können in Kombination mit steuernden Effekten, Plänen für den Notfall und Reaktionen auf unvorhersehbare bzw. unvermeidbare Krisen einen umfassenden Ansatz im Umgang mit Klimarisiken bieten. Abschließend erörtert sie, wie die Ergebnisse der Arbeit auf Nachhaltigkeitsrisiken im weiteren Sinne übertragen werden können.

  • av Christian Danz
    1 436,-

    Medien, Erinnerung und Affekte sind grundlegende Phänomene von Kultur und Religion. Schon seit einigen Jahren stehen sie im Fokus von Kultur-, Sozial- und Religionswissenschaften sowie der Theologie. Wie diese Phänomene verstanden und erörtert werden, hängt ab von dem zugrunde gelegten Verständnis von Theologie, Religion und Kultur. Je nach dem, was man unter Religion versteht, ergibt sich eine andere Auffassung von ihrer Funktion in und für die Kultur und ihren Formen. Der vorliegende Band nimmt diese komplexen, heterogenen und kontroversen Debatten über Medien, Erinnerung und Affekte auf und versucht, sie unter dem Leitbegriff "Theologie der Kultur" zusammenzuführen.

  • av Philipp Maximilian Holle
    1 840,-

    Der Beschluss ist als Verfahren kollektiver Willensbildung im Privatrecht durchweg etabliert. Anders als die einzelne Willenserklärung oder der Vertrag hat er allerdings keine allgemeine Regelung erfahren. Der Autor weist nach, dass für privatrechtliche Beschlüsse stets die gleichen Funktionsvoraussetzungen gelten und diese daher auf einer einheitlichen Dogmatik basieren. Aufbauend hierauf arbeitet er diese Dogmatik heraus und ordnet die Entfaltung privaten Handelns in Beschlussform in generalisierender Weise. In der Gesamtschau entsteht ein Koordinatensystem, das als eine allgemeine Beschlusslehre ein strukturiertes Navigieren durch die Entscheidungsfindung im Kollektiv ermöglicht.

  • av Anna Hankings-Evans
    1 546,-

    Afrikanische Staaten hatten als Folgen der globalen COVID-19-Pandemie signifikante Einbrüche von ausländischen Direktinvestitionen zu verzeichnen. Zugleich offenbarte die Pandemie neue Wege chinesischer Einflussnahme und Wirtschaftsdiplomatie auf dem afrikanischen Kontinent. Während westliche Staaten zunehmend das Bild eines "systemischen Rivalen" zeichnen, erscheinen bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) zwischen China und Staaten Afrikas (China-Afrika-BITs) aus afrikanischer Perspektive legitimer und entwicklungsfreundlicher als solche mit Staaten des Globalen Nordens. Dagegen impliziert das wirtschaftliche Ungleichgewicht der Akteure "neokoloniale" Tendenzen. China-Afrika-BITs ordnen sich entsprechend in die Debatten um globale Machtverlagerungen und die darin vermutete normative Neuausrichtung der globalen Wirtschaftsordnung ein.

  • av Caroline Alix Lasthaus
    1 496,-

    Große internationale Wirtschaftsstreitigkeiten, die bedingt durch die Globalisierung immer häufiger entstehen, stellen staatliche Gerichte vor neue Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Wettbewerbs der Justizstandorte weltweit beschäftigt sich Caroline Alix Lasthaus mit der praktisch bedeutsamen Frage, wie das deutsche Zivilverfahren für Parteien internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten attraktiver gestaltet werden könnte. Dabei untersucht sie den Status Quo im Rechtsvergleich mit zwei ausländischen International Commercial Courts auf sein Änderungspotential hin: herangezogen werden der Singapore International Commercial Court sowie der Netherlands Commercial Court als Beispiele moderner Spruchkörper für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten.

  • av Charlotte Langenfeld
    1 640,-

    Der durch den Europäischen Gerichtshof geschöpfte Topos der "Autonomie des Unionsrechts" ist der wohl schillerndste Begriff im europäischen Verfassungsrecht, in dem die Grundkonflikte zwischen den interagierenden Rechtsordnungen von EU, Mitgliedstaaten und Völkerrecht verhandelt werden und mit dem der EuGH diese Interaktionsbeziehungen steuert. Damit liegt die "Autonomie des Unionsrechts in der EuGH-Rechtsprechung" im Herzen des europäischen Mehrebenensystems und ist wie wohl kein anderes Konzept mit der Institution des Europäischen Gerichtshofes selbst verknüpft. Wie unter einem Brennglas zeigt sich in der Autonomie-Rechtsprechung das Selbstverständnis der unionalen Rechtsordnung. Auf der Grundlage einer induktiven und umfassenden Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung seit den 1960er Jahren untersucht Charlotte Langenfeld Gehalt, Entwicklung, Verwendungsweise und Funktionen der Autonomie des Unionsrechts aus der Perspektive ihres Schöpfers und Hüters, des Europäischen Gerichtshofes.

  • av Charlotte Kirsch-Klingelhöffer
    1 856,-

    Die Auseinandersetzung mit und Rezeption von antiker Philosophie ist ein zentrales Anliegen frühchristlicher Theologie. Wie haben christliche Autoren apologetischer und antihäretischer Traktate im 2. und frühen 3. Jahrhundert die stoische Philosophie rezipiert? Wie positionierten sie sich gegenüber der Stoa und inwiefern integrierten, kritisierten oder transformierten sie deren Gedanken und Termini? Welches Bild vermittelten sie ihren Adressaten von der Stoa? Diesen Fragen geht Charlotte Kirsch-Klingelhöffer in dieser Untersuchung nach. Sie fokussiert sich dabei auf die sogenannte "Doxographie" als ein Werkzeug der frühchristlichen Autoren, um in den philosophischen Diskurs zu treten. Thematisch zentral sind der stoische Weltenbrand als Parallele zur christlichen Eschatologie, die Schicksals- und Willenslehre für die Anthropologie sowie die Frage nach der Erkennbarkeit Gottes.

  • av Lennart Gau
    1 650,-

    Die Beihilfenkontrolle und die unionale Kompetenzverteilung haben sich seit der Gründung der EWG kontinuierlich fortentwickelt - und damit auch das Verhältnis beider Elemente zueinander. Untersucht man die Rechtsprechungsentwicklung seit 1958, zeigt sich, dass es dem EuGH nicht allein um ein möglichst weitreichendes Beihilfenrecht geht: Vor allem in souveränitätssensiblen Bereichen wie dem Steuerrecht und dem Sicherheitssektor nimmt der EuGH zunehmend Rücksicht auf die Gestaltungsräume der Mitgliedstaaten. Dass dennoch oft der Eindruck einer ausgreifenden Beihilfenkontrolle besteht, liegt nicht an der Rechtsauslegung, sondern an der faktisch gewachsenen Bedeutung des Beihilfenrechts. Um im dynamischen Unionsrecht einen Ausgleich zwischen dem Binnenmarktschutz und den nationalen Kompetenzen zu erzielen, sollten in Zukunft die primärrechtlichen Kompetenzgrenzen in der Beihilfenkontrolle Niederschlag finden.

  • av Hans Heinrich Rupp
    1 556,-

    Hans Heinrich Rupp (1926-2020) prägte über mehrere Jahrzehnte die Entwicklung des deutschen Verwaltungsrechts. Zudem veröffentlichte er originelle Arbeiten zu den Grundrechten und zum Europarecht. Mit rechtsstaatlichem und demokratischem Elan durchdrang er das Verhältnis von Staat und Gesellschaft ebenso wie die Strukturen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts. Dabei war er offen für rechtstheoretische Zugänge, insbesondere die Reine Rechtslehre, und reflektierte die Bedingungen gesellschaftlicher Ordnungsbildung. Der vorliegende Band versammelt die 45 wichtigsten Arbeiten aus diesen Bereichen. In der Einleitung erläutert der Herausgeber die Grundgedanken des Ruppschen Denkens und zeigt ihren Zusammenhang auf. Die Edition enthält eine Bibliographie der Arbeiten Rupps.

  • av Philipp Stoellger
    2 280,-

    Die Sondierung der Deutungspotentiale der Kreuzestheologie richtet sich als Gesprächsangebot an Gegenwartsdiskurse, um zu klären, wie und unter welchen Bedingungen sie heute sinnvoll sein kann: Kreuzestheologie wird zu phobischen Prolegomena medialer Theologie. Für eine mediale Theologie wird ihr singuläres tremendum et fascinosum entscheidend: das Kreuz als dunkle Unmittelbarkeit, als Ungrund einer Theologie von ganz unten, als Riss aller Deutungen, der umso mehr neue Deutungen provoziert. Das Kreuz als Riss markiert das Andere der Medien - und wird zu deren Öffnung in Wort, Schrift und Bild vom Kreuz. Das Kreuz als Pathosformel und Metonymie für den Gekreuzigten provoziert Phobos, Entsetzen und Flucht. Das Abjekt stößt ab; andernfalls wäre das Kreuz bereits vergoldet in Erhöhung und Verklärung. Aber der Phobos entwickelt ungeheure Bewegungsenergie für Logos und Ethos: Deutungspotentiale mit ewigem Nachleben, in Krisenzeiten ganz besonders. Üblicherweise wird das Kreuz prästabilisiert durch allumfassende Deutungsmuster, die dem Kreuz seinen Sinn geben: Sühne, Trinität und Souveränität Gottes. Die Befremdungspotentiale des Kreuzes werden dadurch normalisiert und stillgestellt. Dem treten Labilisierungen und Radikalisierungen der Kreuzestheologie gegenüber. Wie sind die konstruktiven Deutungspotentiale der Kreuzestheologie auszuführen? Wie kann von Gott kreuzestheologisch gedacht und gesprochen werden? Etwa, indem Gott pathisch gedeutet wird. Als letztes Refugium der Apathie erscheint der Geist meist unberührt von Kreuz und Tod. Nur ist doch gerade der Geist Medium der Pathe Gottes: seiner Leiden und Leidenschaften. Daher wird er als ein verwundeter Geist gedeutet, wenn er denn Geist Christi ist. Wie kritisch das Kreuz für die Christologie werden kann, zeigt sich exemplarisch in Karfreitags- und Karsamstagstheologie. Auf diesem Hintergrund werden zwei Horizonterweiterungen des "Wortes vom Kreuz" entfaltet: Schrift vom Kreuz und Bild vom Kreuz. Verkörpert die Schrift das Kreuz im Sinn, so verkörpert das Bild das Kreuz vor Augen, in aller Sinnlichkeit des Sinns. Im Rückblick werden Thesen vom Kreuz formuliert zur Orientierung des hier riskierten Versuchs, kreuzestheologisch Theologie zu treiben, um die Deutungspotentiale der Kreuzestheologie zu sondieren und zu entfalten.

  • av Markus Wagner
    1 616,-

    Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass "das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht". Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang weitgehend ignoriert. Markus Wagner geht diesem Sachverhalt nach und entwickelt eine Antwort auf die Frage, welche Funktion der Entsprechungsklausel innerhalb der Unterlassungsdogmatik zukommt und wie sie inhaltlich auszufüllen ist.

  • av Fabian Seigfried
    1 500,-

    Der Ruf nach Modernisierung und damit vielfach gleichbedeutend nach der Digitalisierung des Zivilprozesses erscheint inzwischen omnipräsent. Während die Form der Kommunikation in der Hauptverhandlung in der Debatte zunächst keinerlei Rolle spielte, hat sich dies mit Beginn der Corona-Pandemie schlagartig geändert. Nach § 128a ZPO können Prozessbeteiligte im Zivilprozess von einem anderen Ort aus als dem Sitzungssaal, mittels wechselseitiger zeitgleicher Bild- und Tonübertragung, virtuell an der Hauptverhandlung teilnehmen. Hieraus ergeben sich vielfältige Chancen für einen beschleunigten, prozessökonomischen, umweltfreundlichen und zeitgemäßen digitaleren Zivilprozess, deren Entwicklungspotenzial es für die Zukunft weiter auszuloten gilt. Maßgeblich sein sollten dabei insbesondere interdisziplinäre Erkenntnisse zu den Kommunikationsbedingungen, die Prozessmaximen des Zivilprozesses sowie die Bedürfnisse der Prozesspraxis.

  • av Nils Hauser
    1 650,-

    Anhand von Archiv- und zeitgenössischen Literaturquellen analysiert Nils Hauser die nicht eindeutige Aufgabenstellung der Kriminalpolizei zwischen Justiz und Polizei. Nach einem rechtshistorischen Überblick über die Entstehung von Polizei und Kriminalpolizei wendet er sich den (kriminal-)polizeilichen Rechtsgrundlagen zu. Sodann untersucht er den Aufbau und die personelle Zusammensetzung der Berliner Kriminalpolizei in den Jahren 1925 bis 1937 und insbesondere die personellen Veränderungen durch "Preußenschlag" und "Machtergreifung". Er betrachtet die sich wandelnde Kriminalpolizeipraxis, insbesondere die Verfolgung von "Berufsverbrechern", "Asozialen" und Juden sowie die Entstehung einer polizeilichen Justiz. Abschließend fügt Nils Hauser diese drei Teile in einem Überblick über die Wechselwirkungen zwischen Polizeirecht, Strafrecht und Kriminalpolizeipraxis zu einem Ganzen zusammen.

  • av Konstantin Zillner
    1 340,-

    Bürgschaften sind mit einem erheblichen Risiko für den Bürgen verbunden, insbesondere, wenn die Bürgschaft die Schuld einer nahestehenden Person besichern soll. Die Frage nach Art und Maß an Schutz für Bürgen beantworten Rechtsordnungen auf verschiedene Weise. Konstantin Zillner vergleicht die in Deutschland seit dem Bürgschaftsbeschluss des BVerfG herangezogene Inhaltskontrolle mit dem in England und Schottland präferierten Informationsmodell. Da sich der regulatorische Rahmen in Deutschland seit dem Bürgschaftsbeschluss erheblich verändert hat, unterbreitet der Autor unter Rückgriff auf das "good faith principle" einen Vorschlag zur Etablierung vorvertraglicher Informationspflichten im Rahmen der culpa in contrahendo.

  • av Józef Sobolewski
    1 836,-

    Stefan Schreiner bietet hier die kommentierte Übersetzung eines islamischen Katechismus ( Ilmihal ), den Józef Sobolewski, ein in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts aktiver polnisch-litauischer Muslim und Richter in Nowogródek (heute: Navahrudak, Belarus), auf Polnisch verfasst hat. Im ersten Teil enthält der Band eine Auslegung der "Sechs Säulen des Glaubens" ( iman ), im zweiten Teil der "Fünf Säulen des Tuns" ( islam ). Im Wortlaut eingefügte, mit der Erfüllung der religiösen Pflichten verbundene Gebete bilden in der Summe ein muslimisches Gebetbuch. Religionsrechtlich folgt der Autor der hanafitischen Rechtsschule, in theologischer Hinsicht der Schule Maturidis. Der 1830 in Vilnius von einem jüdischen Verleger herausgebrachte Katechismus ist das erste gedruckte Buch der religiösen Literatur der seit dem 13./14. Jahrhundert bis heute auf dem Territorium des einstigen Großfürstentums Litauen lebenden tatarischen Musliminnen und Muslime. Entstanden in dessen multiethnischem und multireligiösem, christlich und jüdisch geprägten Kontext, ist er zugleich ein bemerkenswertes Selbstzeugnis tatarisch-muslimischer Präsenz als Teil europäischer Geschichte und Gesellschaft.

  • av Eberhard Eichenhofer
    596,-

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