Om Das Recht auf Leben und das Recht auf Schwangerschaftsabbruch
Frauen haben das Recht auf Leben, auf Gesundheit und medizinische Versorgung, auf Nichtdiskriminierung, auf persönliche Sicherheit, auf Freiheit, auf Privatsphäre, auf Freiheit von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, auf die Entscheidung über die Anzahl ihrer Kinder und den Abstand zwischen den Geburten und vieles mehr. Das Recht, die Schwangerschaft abzubrechen, fällt somit ausschließlich in die Privatsphäre der Frau; dieses Recht ist jedoch wie alle anderen nicht absolut, sondern muss im Hinblick auf seine Wechselwirkung mit den Rechten Dritter, wie dem möglichen Recht auf Leben des künftigen Kindes, bewertet werden. Eine wichtige Aufgabe besteht daher darin, die Grenze zwischen einem Schwangerschaftsabbruch und dem Schutz, den das Recht aufgrund des potenziellen Lebens ausüben muss, abzugrenzen. In den Vereinigten Mexikanischen Staaten ist Mexiko-Stadt der einzige Staat, in dem ein Schwangerschaftsabbruch aus beliebigen Gründen bis zur 12. Aber ist das richtig, sollte diese Frist verkürzt werden, oder kann sie vielleicht verlängert werden?
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