Om Die Haftung des Fälschers im Revidierten Bangui-Abkommen
Aufgrund ihrer Verankerung im Wirtschaftssektor entfachen gewerbliche Schutzrechte immer wieder Leidenschaften. Die Inhaber von Exklusivrechten an diesen immateriellen Gütern genießen zwar Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Konkurrenten, doch die Anerkennung des Nutzungsmonopols schützt die Inhaber nicht vor Enteignungshandlungen Dritter. Angesichts der widerstreitenden Interessen sieht das revidierte Bangui-Abkommen Mechanismen vor, um die Interessen der Inhaber verletzter Rechte zu schützen. Die zivil- und strafrechtliche Haftung des Verletzers macht das Ausmaß dieses Schutzes deutlich, wenn er umgesetzt wird.
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