Om Legalisierung der nationalsozialistischen Machtubernahme 1933/34
Der Prozess der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933/34 vollzog sich in einer unglaublichen Geschwindigkeit und Dynamik. Innerhalb dieses anderthalbjährigen Prozesses wurden der Parlamentarismus sowie der politische Pluralismus abgeschafft, die Weimarer Verfassung ausgeschaltet und der Rechtsstaat wich der nationalsozialistischen Willkürherrschaft. Es ist sicher unbestritten, dass die nationalsozialistische Diktatur ein in der Geschichte beispielloser Unrechtsstaat war. Zur Frage nach der Legalität der Machtübernahme existieren dagegen durchaus unterschiedliche Ansichten. So reicht die Bandbreite entlang dieser Kontroverse von einer erfolgreichen ¿Beseitigung des Rechtsstaats im Namen des Rechts¿ bis hin zu einem ¿Verfassungswandel auf pseudolegalem Wege¿. Im Rahmen dieser Arbeit sollen die unterschiedlichen Stationen dieses Machtübernahmeprozesses untersucht und hinsichtlich ihrer Legalität bewertet werden. So waren die Elemente, die Hitlers Diktatur begründeten und überhaupt erst ermöglichten, bereits in der Weimarer Verfassung angelegt. Die Auslegung der Weimarer Reichsverfassung sah die Möglichkeit der Etablierung einer Präsidialregierung vor, welche mittels Notverordnungen am Parlament vorbei regieren konnte. Dies sollte sich im Zeitverlauf als entscheidende Einbruchstelle der Verfassung und als Einfallstor für die nationalsozialistische Diktatur herausstellen.
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