Om Zum Gewohnheitsrecht
In dem vorliegenden Text möchte der Autor den Schwerpunkt auf das Common Law legen. Darüber hinaus wird der Autor Einschätzungen zum nationalen Recht und zum internationalen Recht abgeben. In Bezug auf das Common Law wird der Autor zu dem Schluss kommen, dass dieses sich durch ein Prinzip der kontingenten Kausalität auszeichnet. In dem Moment, in dem das Prinzip des Präzedenzfalls nicht anwendbar ist, muss der Richter seine Autorität nutzen, um neues Recht zu schaffen.
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