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Bestimmung des Leistungszieles beim UEbergang von der Plan- zur Marktwirtschaft

- Eine empirische Untersuchung zu den Anpassungsvorgangen in ostdeutschen Bekleidungsunternehmen, die von leitenden Mitarbeitern ubernommen worden sind

Om Bestimmung des Leistungszieles beim UEbergang von der Plan- zur Marktwirtschaft

Inhaltsangabe:Einleitung: Charakteristisches Merkmal für Betriebe im marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem ist das Autonomieprinzip: Für das Verhältnis zwischen Staat und Unternehmung bedeutet es die "Verweigerung eines Mitbestimmungsrechtes staatlicher oder sonst irgendwie übergeordneter Stellen an der Durchführung der einzelbetrieblichen Leistungserstellung und -verwertung", die auch als Leistungsziel der Unternehmung bezeichnet wird. Die Volkswirtschaft der DDR war gemäß ihrer Verfassung eine sozialistische Planwirtschaft die dem Ordnungstypus einer Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs zugerechnet wird, und die im weiteren kurz als 'Planwirtschaft' bezeichnet werden soll. In Dieser bestimmten die zentralgeleiteten Kombinate und die ihnen angeschlossenen volkseigenen Betriebe über ihre Leistungserstellung und -verwertung nicht autonom, sondern erhielten in Form technisch-wirtschaftlicher Plankennziffern verbindliche Vorgaben über Wert, Menge und Qualität der herzustellenden und abzusetzenden Produkte. Somit hatte "nicht der Betrieb, sondern die steuernde Instanz.. sich um 'richtige' Zweck- oder Zielsetzungen zu bemühen." Ausgehend vom Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz), wurden am 01. Juli 1990 die bisher volkseigenen Kombinate, Betriebe, Einrichtungen und sonstigen juristisch selbständigen Wirtschaftseinheiten in Kapitalgesellschaften umgewandelt und ihre Gesellschaftsanteile von der Treuhandanstalt als neue Inhaberin übernommen. Als eine Anstalt öffentlichen Rechtes bestand ihre Aufgabe in der Privatisierung und Verwertung ehemals volkseigenen Vermögens nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Nach dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gilt das Treuhandgesetz als bundesdeutsches Recht fort. Durch die ebenfalls mit dem 01. Juli 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR begonnene Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion erhielten die Unternehmen das verfassungsmäßige Recht "der freien Entscheidung ... über Produkte, Mengen, Produktionsverfahren, Investitionen, Arbeitsverhältnisse, Preise und Gewinnverwendung". Somit wurden die bisher planwirtschaftlich zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe über Nacht dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb der westlichen Industrieländer ausgesetzt. Statt der Erfüllung planmäßiger Vorgaben waren bei den Unternehmensleitungen plötzlich selbstverantwortlicher Umgang mit wirtschaftlichen [¿]

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  • Språk:
  • Tyska
  • ISBN:
  • 9783838633695
  • Format:
  • Häftad
  • Sidor:
  • 170
  • Utgiven:
  • 2. maj 2001
  • Mått:
  • 210x148x10 mm.
  • Vikt:
  • 231 g.
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Beskrivning av Bestimmung des Leistungszieles beim UEbergang von der Plan- zur Marktwirtschaft

Inhaltsangabe:Einleitung:
Charakteristisches Merkmal für Betriebe im marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem ist das Autonomieprinzip: Für das Verhältnis zwischen Staat und Unternehmung bedeutet es die "Verweigerung eines Mitbestimmungsrechtes staatlicher oder sonst irgendwie übergeordneter Stellen an der Durchführung der einzelbetrieblichen Leistungserstellung und -verwertung", die auch als Leistungsziel der Unternehmung bezeichnet wird.
Die Volkswirtschaft der DDR war gemäß ihrer Verfassung eine sozialistische Planwirtschaft die dem Ordnungstypus einer Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs zugerechnet wird, und die im weiteren kurz als 'Planwirtschaft' bezeichnet werden soll. In Dieser bestimmten die zentralgeleiteten Kombinate und die ihnen angeschlossenen volkseigenen Betriebe über ihre Leistungserstellung und -verwertung nicht autonom, sondern erhielten in Form technisch-wirtschaftlicher Plankennziffern verbindliche Vorgaben über Wert, Menge und Qualität der herzustellenden und abzusetzenden Produkte. Somit hatte "nicht der Betrieb, sondern die steuernde Instanz.. sich um 'richtige' Zweck- oder Zielsetzungen zu bemühen."
Ausgehend vom Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz), wurden am 01. Juli 1990 die bisher volkseigenen Kombinate, Betriebe, Einrichtungen und sonstigen juristisch selbständigen Wirtschaftseinheiten in Kapitalgesellschaften umgewandelt und ihre Gesellschaftsanteile von der Treuhandanstalt als neue Inhaberin übernommen. Als eine Anstalt öffentlichen Rechtes bestand ihre Aufgabe in der Privatisierung und Verwertung ehemals volkseigenen Vermögens nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Nach dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gilt das Treuhandgesetz als bundesdeutsches Recht fort. Durch die ebenfalls mit dem 01. Juli 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR begonnene Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion erhielten die Unternehmen das verfassungsmäßige Recht "der freien Entscheidung ... über Produkte, Mengen, Produktionsverfahren, Investitionen, Arbeitsverhältnisse, Preise und Gewinnverwendung". Somit wurden die bisher planwirtschaftlich zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe über Nacht dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb der westlichen Industrieländer ausgesetzt. Statt der Erfüllung planmäßiger Vorgaben waren bei den Unternehmensleitungen plötzlich selbstverantwortlicher Umgang mit wirtschaftlichen [¿]

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