Om Erstellung eines Brandschutzkonzeptes fur das Preview-Center fur die EXPO 2000 in Hannover
Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung:
Im Rahmen dieser Entwurfsarbeit soll auf Basis der gemeinsam mit Studenten der CMU erstellten Planungsunterlagen ein Brandschutzkonzept für das Preview-Center entwickelt werden. Zur Beurteilung ist dafür die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und die Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätte (MVStättVO) heranzuziehen. Im 1. Kapitel werden deshalb die gesetzlichen Grundlagen und die Probleme, die sich beim Erstellen eines Brandschutzkonzeptes ergeben, kurz erläutert.
Bedauerlicherweise verlief das Projekt aufgrund einiger Schwierigkeiten mit der gesponserten Software und den zeitlich unterschiedlichen Semesterplänen der beteiligten Universitäten nicht wie anfangs erwartet, so dass die Planungsunterlagen nicht über die 2. Planungsphase der HOAI (Vorplanung) hinausgehen.
Dieser Planungsstand und die äußeren Randbedingungen, die durch die Messegesellschaft bzw. das Baugrundstück vorgegeben sind, werden im 2. Kapitel in Form einer Zustandsbeschreibung wiedergegeben.
Anschließend wird im 3. Kapitel versucht, ein Brandschutzkonzept auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung des vorliegenden Planungsstandes zu entwickeln.
Jeder Abschnitt des 3. Kapitels behandelt jeweils ein für ein Brandschutzkonzept notwendigen Gesichtspunkt. Innerhalb eines Abschnittes wird der jeweils behandelte Unterpunkt kurz einführend erläutert, und anschließend werden die Forderungen der Landesbauordnung und den Sonderbauverordnungen in eigenen Worten wiedergegeben. Es wird bewusst darauf verzichtet, die einzelnen Paragraphen zu zitieren; die angesprochenen Paragraphen sind deshalb auch auszugsweise als Anlage beigefügt. Sind dazu bereits Planunterlagen vorhanden, werden diese auf die gesetzlichen Forderungen hin überprüft und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge oder Ergänzungen vorgenommen. Ist dies nicht der Fall, so werden anhand der Vorschriften mögliche Realisierungen erörtert bzw. die entsprechende Vorschrift als Forderung aufgestellt.
Am Ende eines Abschnittes werden die einzelnen Erkenntnisse noch einmal in Form von Tabellen oder Skizzen zusammengefasst, um sich beim flüchtigen Durchlesen zu jedem Punkt schnell einen Überblick zu verschaffen.
Innerhalb der einzelnen Unterabschnitte werden häufig Verweise zu anderen Unterabschnitten angegeben, um nicht unnötig bereits festgelegte Forderungen zu wiederholen; dadurch wird eine gewisse - beabsichtigte - Unabhängigkeit der einzelnen [¿]
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