Om s dafrikanische Commission for Conciliation, Mediation and Arbitration im Vergleich zu den deutschen Arbeitsgerichten erster Instanz - unter besonderer Beachtung des Systems der Streitbeilegung.
Nach dem Ende der Apartheid in Südafrika bemühte sich der südafrikanische Gesetzgeber, alle Bereiche der Gesellschaft von der Erblast der Apartheid zu befreien und der südafrikanischen Wirtschaft eine Basis für eine erfolgreiche Entwicklung zu geben. Eine der ersten Reformen betraf die Überarbeitung der arbeitsrechtlichen Beziehungen mit dem Ziel, diese auf eine kooperative Grundlage zu stellen und die Auseinandersetzungen durch Streik zu reduzieren. Dafür wurde unter anderem die Commission for Conciliation, Mediation and Arbitration (CCMA) errichtet, die den Aufbau arbeitsrechtlicher Beziehungen unterstützt, präventiv die Entstehung von Streitigkeiten vermeiden soll und die mit die wichtigste Rolle bei der Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten spielt. Der Schwerpunkt der Streitbeilegung liegt auf einer umfassenden Schlichtung des Konflikts, bei der eine den Interessen der Parteien gerecht werdende Lösung erzielt werden soll. Kann der Streit nicht einvernehmlich beigelegt werden, führt die CCMA ein Schiedsverfahren durch. Diese Arbeit stellt die Commission for Conciliation, Mediation and Arbitration im Vergleich zu den deutschen Arbeitsgerichten erster Instanz vor. Sie analysiert die Schlichtungsziele und -methoden, die Vor- und Nachteile der Verbindung von staatlichen Schlichtungs- und Schiedsverfahren und der eingeschränkten Überprüfung von Schiedssprüchen der CCMA ebenso wie das Vertretungsrecht und die Kostenregelungen.
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