Om Die Sanierung Von Biodiversitatsschaden Nach Der Europaischen Umwelthaftungsrichtlinie
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden wurde im Mai 2007 verabschiedet. Im deutschen Naturschutzrecht wird damit eine Verantwortlichkeit für Biodiversitätsschäden auf der Grundlage des Verursacherprinzips eingeführt.
Die vorliegende Publikation untersucht die Regelungen der Richtlinie für die Sanierung von Umweltschäden am Schutzgut Biodiversität, den nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen. Analysiert werden die Bezüge zu den europäischen Naturschutzrichtlinien, welche etwa für die Bestimmung der Erheblichkeit von Bedeutung sind. Eine rechtsvergleichende Untersuchung beleuchtet die Wurzeln von Sanierungsbestimmungen der Umwelthaftungsrichtlinie im US-Recht und bietet eine wertvolle Hilfestellung für das Verständnis der komplexen Richtlinienvorgaben. Die Umsetzung im deutschen Recht sowie das Verhältnis der Umwelthaftung zu bestehenden Instrumenten des Naturschutzrechts werden untersucht und bewertet.
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